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  • · Nachricht · Kfz-Kosten

    GEZ-Gebühren für Vorführwagen: Autohaus legt Verfassungsbeschwerde ein

    | Das Reutlinger Autohaus, das in erster Instanz mit seiner Klage gegen Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen gescheitert ist, will nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Sache entscheiden lassen. |

     

    Zuvor hat das Autohaus eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung zurückgewiesen (Beschluss vom 19.03.2018, Az. 2 S 813/17). Das Autohaus hat darauf mit einer Verfassungsbeschwerde zum BVerfG in Karlsruhe reagiert. Man darf gespannt sein, ob das höchste deutsche Verfassungsgericht die Sache im sog. Vorprüfungsverfahren annimmt und dann zur Sache entscheidet.

     

    In dem vom ZDK unterstützten Musterverfahren hatte das VG Sigmaringen in erster Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt. Der ZDK ist jedoch davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „GEZ-Gebühren: Befreiungen im Kfz-Handel in weiter Ferne“, ASR 3/2017, Seite 1 → Abruf-Nr. 44510994
    Quelle: ID 45222523