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  • · Fachbeitrag · Finanzierungsformen auf dem Prüfstand

    Grundschuldarten im Überblick: Kredite sinnvoll absichern und Haftungstücken vermeiden

    von Martin Dieter Herke, Eltville

    | Wenn Banken Kredit gewähren, wollen sie dafür Sicherheiten. Diese Sicherheiten sollten möglichst werthaltig, leicht verwertbar und eindeutig bewertbar sein. Falls der Kreditnehmer über Grundvermögen verfügt, wollen Banken meist eine Grundschuld als Sicherheit. Aber wie soll der Kreditnehmer bei den vielen unterschiedlichen Formen den Überblick behalten und die für seine Kreditabsicherung sinnvollste Möglichkeit herausfinden? Dieser Beitrag stellt die Buch-, die Brief-, die Gläubiger-, die Eigentümer- und die Gesamtgrundschuld vor und erläutert die bestehenden Unterschiede. |

    1. Grundschulden: Die von Banken gern akzeptierte Sicherheit

    Grundschulden werden zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen und verschaffen ihr ein Recht an der belasteten Immobilie. Im Regelfall geben die Banken der Grundschuld den Vorzug vor der Hypothek, die aus rechtlichen Gründen komplizierter zu handhaben ist. In welcher Höhe die Bank eine Grundschuld akzeptiert, hängt in erster Linie von der Werthaltigkeit des zu belastenden Objekts ab. Grundstücke und Gebäude werden von der Bank oder einem vereidigten Sachverständigen auf ihren Wert geschätzt. Mit Bezug auf den Verkehrswert setzt die Bank individuell den Beleihungswert fest. Je nach Objekt und Bonität der Kreditnehmer wird dann kreditiert.

     

    Eine Grundschuld in Höhe von 100.000 EUR verkörpert also für die Bank im Regelfall auch eine Sicherheit in Höhe von 100.000 EUR. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Buch-, Brief-, Gläubiger-, Eigentümer- oder Gesamtgrundschuld handelt. Worin bestehen also die Unterschiede?