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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Fall des wiederverheirateten katholischen Chefarztes jetzt vor dem EuGH

    | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Verfahren, bei dem es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Chefarztes geht, nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zugeleitet. Dem Düsseldorfer Chefarzt eines katholischen Klinikums war gekündigt worden, weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hatte. Das BAG fragt nun den EuGH, ob diese Kündigung gegen die EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie verstößt. |

     

    Konkret fragt das BAG, ob die Richtlinie so auszulegen ist, dass die Kirche in ihren Häuser unterscheiden darf zwischen leitenden Angestellten, die einer Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören.

     

    Der katholische Chefarzt war bei der Klinik seit dem Jahr 2000 beschäftigt. Den Dienstvertrag schlossen die Parteien unter Zugrundelegung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Nach deren Art. 5 Abs. 2 ist es ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, wenn eine nach kirchlichem Glaubensverständnis ungültige Ehe abgeschlossen wird - hierbei geht es auch um die Wiederheirat nach einer Scheidung. Ein solcher schwerwiegender Loyalitätsverstoß rechtfertigt nach Kirchenrecht eine Kündigung.

    Quelle: ID 44198179