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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilspfändung

    Pflichtteilspfändung: So funktioniert es mit den neuen Zwangsvollstreckungsformularen (Teil 2)

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Der erste Teil des Beitrages in der letzten Ausgabe von EE befasste sich mit den Grundlagen der Pflichtteilspfändung. Dazu wurde die konkrete Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs für die Konstellation dargestellt, dass die Voraussetzungen nach § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen. Daran anknüpfend erläutert dieser zweite Teil die Pfändung, sofern die Voraussetzungen nach § 852 Abs. 1 ZPO nicht vorliegen. Des Weiteren erhalten Sie verschiedene Muster für einen Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses. |

    4. Muster: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs, wenn die Voraussetzungen nach § 852 Abs. 1 ZPO nicht vorliegen

    • Schritt 1: Einträge in Anlage 4 gem. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Nr. 3 ZVFV
     

     

    Beachten Sie | Da nur ein Pfändungsbeschluss beantragt wird, ist darauf zu achten, dass in der Überschrift die Wörter „und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ gestrichen werden.