01.11.2007 | Der praktische Fall
Elterliche Sorge: Der Streit um die Taufe
In der Praxis gibt es zwischen geschiedenen Ehegatten, die das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben, immer wieder in einzelnen Punkten Meinungsverschiedenheiten. Der folgende Beitrag erläutert anhand eines praktischen Falls, wie beim Streit um die religiöse Erziehung des Kindes richtig vorzugehen ist.
Beispiel |
Die geschiedenen Eheleute A und B haben das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind K, das bei der B lebt. Diese ist katholisch und möchte das Kind katholisch taufen lassen, der A verweigert die Zustimmung dazu. B und K leben in einer Gemeinde, in der es überwiegend Katholiken gibt. Auch Kindergarten und Grundschule sind entsprechend konfessionell. Welche Möglichkeiten hat die B? |
In Betracht kommen drei Lösungswege:
Übertragung der Alleinsorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
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