01.06.2001 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Vereinfachtes Verfahren und Leistungsunfähigkeit: Erstmaliger Einwand in der Beschwerde unzulässig
| Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger können Einwendungen gemäß § 648 Abs. 2 ZPO nach Erlass des Festsetzungsbeschlusses durch das AG nur noch mit der Korrekturklage nach § 654 ZPO, nicht jedoch mit der sofortigen Beschwerde nach § 652 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden (OLG Stuttgart, Beschluss, 19.3.01, 17 WF 31/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011273) |
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