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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Kindschaftsrecht

    Der Anspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung seines leiblichen Vaters

    | Will ein Kind den Namen seines leiblichen Vaters erfahren, ist es auf die Mitwirkung der Mutter angewiesen. Verweigert diese die Offenbarung des Vaters - aus den unterschiedlichsten Gründen -, fragt sich, ob ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters bzw. der in Betracht kommenden Männer besteht. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten dieses Problems. |