01.06.2003 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Die Berücksichtigung von Abfindungen beim Unterhalt und beim Zugewinn
| Der Wert einer stillen Beteiligung als Gesellschafter in einer Mitarbeiter-KG ist auf einen den Abfindungswert der Beteiligung nicht übersteigenden Betrag zu begrenzen, wenn die Parteien daneben den Ausgleich der künftigen Gewinnanteile unterhaltsrechtlich berücksichtigt haben (BGH BGHR 03, 276). (Abruf-Nr. 030205) |
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