· Fachbeitrag · Vermögensauseinandersetzung
Basics zum Gesamtschuldnerausgleich und Freistellungsanspruch nach Scheitern der Ehe
von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz
| Ein wichtiger Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung ist der Gesamtschuldnerausgleich. Dazu folgendes Beispiel aus der Praxis: |
|
Die Eheleute M und F haben während der Ehe gemeinsam ein Darlehen für ein Haus aufgenommen, das im Alleineigentum von F steht. Sie zahlen jeweils 50 % auf die monatliche Darlehensrate. Sie trennen sich. M zieht aus dem Haus aus. F will, dass M - wie bisher auch - weiterhin 50 % auf die monatliche Rate für das Haus bezahlt. Zu Recht? |
Struktur des § 426 BGB
Gem. § 426 Abs. 1 BGB haften Ehegatten bei einer Gesamtschuld im Innenverhältnis nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gegenstand. Etwas anderes gilt, wenn etwas anderes bestimmt ist. Diese anderweitige Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache ergeben, also aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig