· Fachbeitrag · Praxiswert
Vertragsarztsitz als abschreibungsfähiger Bestandteil des Praxiswerts
von StB Dipl. Betriebsw. (FH) Jürgen Hegemann und StB Dipl. Biol. Tanja Hegemann, beide Freiburg
| Die Abschreibungsfähigkeit des immateriellen Praxiswerts ist seit Jahren ein stark diskutiertes Thema. Zu Recht, denn sie spielt bei der Kaufpreisfindung wie auch bei der Berechnung der Belastung aus der Finanzierung des Kaufpreises eine wesentliche Rolle. Kann die Vertragsarztzulassung nicht abgeschrieben werden, wirkt sie sich steuerlich erst im Zeitpunkt der Praxisveräußerung aus. Hierdurch fehlen in den Anfangsjahren die notwendigen Abschreibungen zur Finanzierung des Kaufpreises für die Praxis. Grund genug, bei Ärger mit der Finanzverwaltung nicht gleich klein beizugeben. |
1. Allgemeines
Wer eine Arztpraxis oder einen Anteil daran kauft, zahlt in der Regel einen Kaufpreis für das materielle Anlagevermögen und für den immateriellen Praxiswert, den Goodwill. Der Kaufpreis kann, soweit er
- für das materielle Anlagevermögen gezahlt wurde, vom Erwerber über die Restnutzungsdauer der gekauften Anlagegegenstände abgeschrieben werden.
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