· Fachbeitrag · Honorarrecht
Wann darf Ihr Bauherr Honorar einbehalten oder mit Anspruch aus zweitem Vertrag aufrechnen?
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
| Bei Honorarforderungen geht es häufig um die Frage, ob Ihr Vertragspartner Ihr Honorar zahlen muss oder ob er Gegenforderungen geltend machen kann. Unsicherheiten bestehen vor allem, wenn es sich um Gegenforderungen aus einem anderen Vertrag handelt, mitunter aus einem völlig anderen Projekt. PBP bringt Sie auf den Stand der Dinge und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. |
Wenn Sie Zahlungsforderungen stellen, hat Ihr Vertragspartner zwei Möglichkeiten, eine Gegenforderung geltend zu machen: Er kann Honorar einbehalten oder er kann aufrechnen.
Der Einbehalt von Honorar
Mehrere Beispiele sollen Sie in die Lage versetzen, sich beim Thema „Auftraggeber behält Honorar ein“ richtig zu verhalten.
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