· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Das neue Ingenieur- und Architektenvertragsrecht im BGB: Ein erster Überblick
von RA Dr. Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
| Als „Quantensprung für die planenden Berufe“, bewertete Prof. Stefan Leupertz, ehemaliger Richter am VII. Zivil- (Bausenat) des BGH, auf dem Deutschen Architektentag den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“. Und in der Tat ist es sehr erfreulich, dass es für Architekten und Ingenieure künftig im BGB einen eigenständigen Architekten- und Ingenieurvertrags-Teil geben wird ( § 650o bis 650s BGB ). Lernen Sie dessen Grundzüge kennen und erfahren Sie, wann es gesetztechnisch ernst wird. |
Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
Der Referentenentwurf (Abruf-Nr. 145636) ist sozusagen die erste „Leistungsphase“ in einem Gesetzgebungsverfahren. Die anderen - beteiligten - Bundesministerien haben bis Ende November Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ist für Januar 2016 geplant. Dann wird der Entwurf als Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht und dort - gegebenenfalls mit Änderungen - als Gesetz beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause 2016 abschlossen sein. Die Neuregelungen würden dann Anfang 2017 in Kraft treten.
Die wesentlichen Inhalte
Nachfolgend stellt Ihnen PBP fünf Neuregelungen, die für Sie ganz besonders von Bedeutung sind. Damit Sie alles möglichst gut einordnen können, werden dem Inhalt der Neuregelung, der „Status Quo“, die Ziele der Neuregelung und die offenen Fragen gegenübergestellt.
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