· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Wie lassen sich Bauunternehmer zur Einhaltung von Terminen bewegen?
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Köln
| Die gute Auftragslage auf dem Bau hat eine Kehrseite: Es ist schwierig, Bauunternehmen zur Termintreue anzuhalten. PBP zeigt Ihnen, welche Instrumente Ihnen im Vorfeld der Baumaßnahme und während der Bauabwicklung zur Verfügung stehen, um die Rechte Ihres Bauherrn zu wahren - und nicht zuletzt auch Ihre eigene Haftung zu vermeiden. |
Typisches Szenario als Ausgangspunkt
Damit das Ganze nicht reine Theorie darstellt, soll das Problem an einem praktischen Fall durchdekliniert werden:
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Auf dem Gelände eines Reitvereins befindet sich eine Gaststätte („Reiterstübchen“), die an einen externen Betreiber verpachtet ist. Es stellt sich heraus, dass das Dach des Reiterstübchens undicht ist und saniert werden muss. Die monatliche Pacht ist eine wichtige Einnahmequelle für den Verein. Deshalb legt der Vorstand großen Wert darauf, dass die Gaststätte nur so kurz wie möglich geschlossen werden muss. Nach Auftragserteilung lässt das Bauunternehmen trotz Aufforderung zur Leistung den vereinbarten Ausführungsbeginn erst einmal verstreichen. Auf Nachfristsetzung und Kündigungsandrohung erscheint das Unternehmen zwar auf der Baustelle - aber nicht mit ausreichender Kolonnenstärke. Der Bauherr setzt wieder Fristen, die fruchtlos verstreichen, worauf erneut die Kündigung angedroht wird. Unterdessen ist der Zeitplan längst überholt. Das Reiterstübchen muss nicht zwei Wochen, sondern zwei Monate geschlossen bleiben. Verein und Pächter erleiden erhebliche Einnahmeausfälle. |
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