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  • 02.05.2008 | Effektive Planung + Reduzierung der Haftung

    Kompromisse beim Brandschutz sind tabu

    Beim Bauen im Bestand muss in der Regel auch der Brandschutz an aktuelle und damit höhere Anforderungen angepasst werden. Die Praxis zeigt, dass hier unter Kostendruck oft faule Kompromisse eingegangen werden. Davor sei an dieser Stelle eindringlich gewarnt. Der Schuss geht meist nach hinten los. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main.  

     

    Planer haftet für mangelhafte Lösung allein

    Im konkreten Fall hatte der Architekt eine Konstruktion geplant und ausgeschrieben, die in zwei Materialvarianten ausgeführt werden konnte. Variante Eins war etwas teurer, dafür aber einwandfrei. Variante Zwei war preisgünstiger, aber brandschutztechnisch mangelhaft. Das Bauunternehmen entschied sich für die billigere Lösung.  

     

    Das kam den Architekten teuer zu stehen. Das OLG machte ihn nämlich für den mangelhaften Brandschutz allein verantwortlich. Es entschied, dass die Planung eines Architekten so ausgestaltet sein müsse, dass mit Sicherheit keine brandschutztechnischen Anforderungen verletzt würden. Auf Zulassungen im Einzelfall oder eventuelle Befreiungen dürfe der Planer genausowenig vertrauen wie auf eine eventuelle Fachkunde des Bauunternehmers (Urteil vom 11.3.2008, Az: 10 U 118/07; Abruf-Nr. 081313).  

     

    Begründung des OLG Frankfurt