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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben

    Bauvoranfrage rechtzeitig einsetzen und richtig abrechnen

    | Immer häufiger halten Gerichte Architekten, deren Planung im Genehmigungsverfahren gescheitert war, Beratungsdefizite vor. Die Konsequenzen sind äußerst unerfreulich: Sie verlieren nicht nur den eigenen Honoraranspruch, sondern riskieren auch Schadensersatzforderungen für sinnlos gewordene Aufwendungen des Bauherrn (zum Beispiel Statikerhonorar). Dem sollten Sie vorbeugen. Empfehlen Sie dem Bauherrn rechtzeitig eine Bauvoranfrage. Damit entgehen Sie der Haftung und erhöhen auch noch Ihr Honorar. |