01.01.2002 · Fachbeitrag · Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben
Bauvoranfrage rechtzeitig einsetzen und richtig abrechnen
| Immer häufiger halten Gerichte Architekten, deren Planung im Genehmigungsverfahren gescheitert war, Beratungsdefizite vor. Die Konsequenzen sind äußerst unerfreulich: Sie verlieren nicht nur den eigenen Honoraranspruch, sondern riskieren auch Schadensersatzforderungen für sinnlos gewordene Aufwendungen des Bauherrn (zum Beispiel Statikerhonorar). Dem sollten Sie vorbeugen. Empfehlen Sie dem Bauherrn rechtzeitig eine Bauvoranfrage. Damit entgehen Sie der Haftung und erhöhen auch noch Ihr Honorar. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig