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  • · Nachricht · Praxismietverträge

    Schriftformheilungsklauseln können Formverstöße nicht retten!

    | Mietverträge mit einer Festlaufzeit von mehr als einem Jahr bedürfen der Schriftform ( § 550 BGB ). Sind die Voraussetzungen der Schriftform nicht erfüllt, bleibt der Vertrag wirksam, ist aber mit ordentlicher Frist kündbar. Schriftformheilungsklauseln sollen hier Abhilfe schaffen; jedoch hat der BFH geurteilt, dass sie mit § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam sind ( BGH 27.9.17, XII ZR 114/16 ). In der Folge sind viele Praxismietverträge ab sofort mit sechs- bis neunmonatiger Frist kündbar, was sich für Ärzte existenzbedrohlich auswirken kann. |

     

    Schriftformheilungsklauseln in Praxismietverträgen sind weit verbreitet ‒ und dies wohl aus gutem Grund, da nahezu jeder Praxismietvertrag oder -vertragsnachtrag einen Schriftformverstoß enthält. Häufig beobachtbare Verstöße sind z. B.

     

    • Fehlen wesentlicher Vertragsbedingungen
    • ungenaue Bestimmung der Mietsache
    • formfehlerhafte Nachträge

     

    Angesichts dessen war es nie wichtiger, alle (Neben-)Abreden zum Mietvertrag formgerecht festzuhalten. Insbesondere ältere Verträge sollten so bald wie möglich auf Formverstöße überprüft werden. Um die eigene Existenz zu sichern, gilt es Abweichungen vom schriftlich Vereinbarten unbedingt zu vermeiden.

     

    PRAXISHINWEIS | Rechtsmissbräuchliches Verhalten steht der Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformverstoß nur ausnahmsweise entgegen. So zum Beispiel, wenn ein Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formwidrigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre. Nach der geschilderten Entscheidung des BGH kommt nun noch die Fallgruppe hinzu, in der sich eine Mietvertragspartei im Zusammenhang mit einem Schriftformverstoß auf eine nachträglich getroffene, allein ihr vorteilhafte Abrede beruft.

     

    von RA Tim Hesse, Münster,www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Quelle: ID 45096877