01.11.2006 | Praxiskauf und -verkauf – Teil 3
Praxisbewertung mit Methode: Auf die richtige Berechnung kommt es an
Für den Praxisverkäufer wie auch für den Praxiskäufer ist der Praxisübernahmevertrag von existenzieller Bedeutung: In Ausgabe 9/2006, Seite 10 ff. wurde die zivilrechtliche Vertragsgestaltung und in Ausgabe 10/2006, Seite 8 ff. die steuerliche Seite beleuchtet. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Bewertungsmethoden für physiotherapeutische Praxen üblich sind. Dazu werden die jeweiligen Vor- und Nachteile herausgestellt und mit Beispielfällen erläutert.
Grundlagen der Praxisbewertung
Während im Produktions- oder Handelsgewerbe vergleichbare Rahmendaten herangezogen werden, sind die Bewertungsparameter von Physiotherapiepraxen von Fall zu Fall verschieden. Für Sie gilt es, den Praxiswert individuell zu ermitteln. Der Praxiswert setzt sich aus der Summe des materiellen Wertes (hier Substanzwert) und des ideellen Wertes (Goodwill) zusammen.
Um den Praxiswert berechnen zu können, wird im nachfolgenden Fallbeispiel unterstellt, dass die Buchwerte die tatsächlichen Substanzwerte des Anlagevermögens darstellen.
Fallbeispiel
Ein Physiotherapeut legt für seine zu verkaufende Praxis folgende Zahlen vor: | |||
Umsatz 2005: | 80.000 Euro | Gewinn: | 50.000 Euro |
Umsatz 2004: | 90.000 Euro | Gewinn: | 55.000 Euro |
Umsatz 2003: | 85.000 Euro | Gewinn: | 45.000 Euro |
Substanzwert: | 28.000 Euro | ||
Finanzierungskosten jährlich 2.000 Euro, Abschreibung jährlich 1.500 Euro |
1. Modifizierte Ärztekammermethode
Für die Bestimmung des ideellen Wertes der Praxis ist der reine Honorarumsatz maßgeblich: Dabei wird aus den Bruttoumsätzen der zurückliegenden drei bis fünf Kalenderjahre der einfache Durchschnitt gebildet. Auf diese Weise werden temporäre Schwankungen berücksichtigt.
Von diesem Durchschnittswert ist der „kalkulatorische Arztlohn ( Therapeutenlohn)“ abzuziehen, da der Käufer, Beitretende oder Fortführende seine Arbeitskraft in die Praxis einbringt. Für die Physiotherapiepraxis wird dazu ein Therapeutenjahresgehalt in leitender Stellung nach BAT Vb, Lebensalter 35 Jahre, verheiratet, zwei Kinder angesetzt. 1/4 bis 1/3 des Ergebnisses ergibt den ideellen Praxiswert.
Berechnung anhand des Fallbeispiels
Umsatz 2005: | 80.000 Euro |
|
Umsatz 2004: | 90.000 Euro |
|
Umsatz 2003: | 85.000 Euro |
|
Summe | 255.000 Euro : 3 = | 85.000 Euro |
./. Therapeutengehalt |
| – 35.600 Euro |
Ergebnis |
| = 49.400 Euro |
1/4 bis 1/3 davon = Ideeller Wert = 12.350 Euro bis 16.467 Euro |
- Vorteil: Die Methode ist einfach zu berechnen. Sie zielt darauf ab, den ideellen Wert der Praxis gering zu halten.
- Nachteil: Die tatsächliche Ertragskraft der Praxis wird nur unzureichend dargestellt. Hinzu kommt: Ärzte unterliegen der Bedarfsplanung, Physiotherapeuten nicht. Folglich sind Ärzte mit Physiotherapeuten nicht eins zu eins vergleichbar.
2. Umsatzgewichtungsmethode
Der ideelle Praxiswert wird wiederum auf Grundlage des reinen Honorarumsatzes ermittelt. Besonderheit: Es wird der durchschnittlichgewichtete Umsatz ermittelt. Zur Berechnung wird jedem Jahresumsatz durchlaufend ein Faktor (1, 2, 3 ...) zugeordnet. Dabei bekommt das am weitesten zurückliegende Jahr den Faktor „1“; das jüngste Jahr den höchsten Faktor.
Der so gewichtete Umsatz wird durch einen Divisor (der die Summe der Faktoren darstellt) auf den Durchschnittswert heruntergerechnet. 1/4 bis 1/3 des Ergebnisses ergibt den ideellen Praxiswert.
Berechnung anhand des Fallbeispiels
Umsatz 2005 | 80.000 Euro x 3 = | 240.000 Euro |
|
Umsatz 2004 | 90.000 Euro x 2 = | 180.000 Euro |
|
Umsatz 2003 | 85.000 Euro x 1 = | 85.000 Euro |
|
Durchschnittlich gewichteter Umsatz | 505.000 Euro : 6 = 84.167 Euro | ||
1/4 bis 1/3 davon = Ideeller Wert = 21.042 Euro bis 28.056 Euro |
- Vorteil: Die Methode ist einfach zu berechnen und berücksichtigt durch die Gewichtung die aktuelle Entwicklung mehr als die modifizierte Ärztekammermethode.
- Nachteil: Die tatsächliche Ertragskraft der Praxis wird auch hier nur unzureichend dargestellt.
3. Gewinngewichtungsmethode
Für die Bestimmung des ideellen Wertes der Praxis werden die Gewinne der Praxis zugrunde gelegt. Zunächst wird der durchschnittlich gewichtete Gewinn ermittelt. Zur Errechnung des durchschnittlichen Gewinnes wird jedem Jahresgewinn durchlaufend ein Faktor (1, 2, 3 ...) zugeordnet. Dabei bekommt das am weitesten zurückliegende Jahr den Faktor „1“, das jüngste Jahr den höchsten Faktor. Finanzierungskosten und Abschreibung werden jeweils hinzugerechnet. Die gewichtete Summe wird durch einen Divisor (der die Summe der Faktoren darstellt) auf den Durchschnittswert heruntergerechnet. 50 bis 100 Prozent des Ergebnisses stellt den ideellen Praxiswert dar.
Berechnung anhand des Fallbeispiels
Gewinn 2005 | 50.000 Euro |
|
|
+ Finanzierungskosten und AfA | + 3.500 Euro |
|
|
Zwischensumme | 53.500 Euro | x 3 = 160.500 Euro |
|
|
|
|
|
Gewinn 2004 | 55.000 Euro |
|
|
+ Finanzierungskosten und AfA | + 3.500 Euro |
|
|
Zwischensumme | 58.500 Euro | x 2 = 117.000 Euro |
|
|
|
|
|
Gewinn 2003 | 45.000 Euro |
|
|
+ Finanzierungskosten und AfA | + 3.500 Euro |
|
|
Zwischensumme | 48.500 Euro | x 1 = 48.500 Euro |
|
|
|
|
|
Summe |
| = 326.000 Euro | : 6 |
Durchschnittlicher Gewinn |
| = 54.333 Euro |
|
50 bis 100 Prozent davon = Ideeller Wert = 27.167 Euro bis 54.333 Euro |
- Vorteil: Die Methode ist einfach zu berechnen, wenn keine Praxisbesonderheiten vorliegen und berücksichtigt die aktuelle Gewinnsituation.
- Nachteil: Unberücksichtigt bleibt, dass sich die Ertragskraft zwar im Gewinn ausdrückt; davon aber der Inhaber finanziert werden muss.
4. Übergewinnverrentungsmethode
Eine weitere Methode zur Bewertung einer Praxis ist die Übergewinnverrentungsmethode. Ausgangspunkt ist auch hier die am Gewinn gemessene Ertragskraft der Praxis. Der Praxiswert orientiert sich dabei an den zu erzielenden Übergewinnen. Der Übergewinn wird als nachhaltiges Einkommen verstanden, das der Praxisinhaber als angestellter Therapeut in seiner Praxis verdienen würde. Daneben wird in diese Berechnung gleich der Substanzwert einbezogen. (In den Methoden 1 bis 3 muss der Substanzwert noch hinzugerechnet werden, was auf Seite 8 im Rahmen des Ergebnisvergleichs erfolgt.)
Ermittlung des „nachhaltig zu erzielenden Gewinns“ (G)
- Zunächst benötigen Sie den „durchschnittlich gewichteten Umsatz“ (Ermittlungsweg siehe Methode 2, Seite 6).
- Dann sind die „durchschnittlich gewichteten Kosten“ zu ermitteln. Dazu sind von den in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung niedergelegten Gesamtkosten die Kfz-Kosten, Abschreibungen, Anlagenabgänge und auch die Zinsen beispielsweise für Praxisdarlehen abzuziehen. Dem Ergebnis sind dann ein Sechstel der Abschreibungen (Gesamtinvestitionskosten laut Anlageverzeichnis mit der Abschreibung auf sechs Jahre verteilt) und die Zinsen, die Sie heute für ein Praxisdarlehen zahlen müssten, hinzuzurechnen.
- Die Differenz aus dem Umsatz- und dem Kostenwert ergibt den Rohgewinn.
- Vom Rohgewinn ist nun noch das Inhaberentgelt abzuziehen.
Berechnung des „nachhaltig zu erzielenden Gewinns“ (G)
Durchschnittlich gewichteter Umsatz gerundet: | 84.200 Euro |
./. Durchschnittlich gewichtete Kosten [geschätzt] | – 25.000 Euro |
= Rohgewinn | 59.200 Euro |
./. Inhaberentgelt | – 35.600 Euro |
= Nachhaltig zu erzielender Gewinn | 23.600 Euro |
Der Praxisberater ermittelt weitere Details
Um den Praxiswert P ermitteln zu können, benötigen Sie weitere Kenngrößen, die Ihr Praxisberater im Detail errechnet – der „Kapitalisierungszinsfuß“ bzw. der „nachschüssige Barwertfaktor“:
- Der Kapitalisierungszinsfuß(I) besteht meist aus zwei Komponenten, dem Basiszinssatz (derzeit bei 1,95 Prozent) und einem Risikoaufschlag für das Unternehmerrisiko. Die Summe beider Prozentsätze ergibt den Kapitalisierungszinsfuß, der im Beispiel mit 5 Prozent angenommen wird.
- Der nachschüssige Barwertfaktor(n) gibt an, welches Vielfache der Rate man als Anfangskapital anlegen muss, um die regelmäßigen nachschüssigen Zahlungen der Raten nach Verzinsung abzudecken (zu kapitalisieren). Der Wert wird im Beispiel mit 1,8463 angenommen.
Damit ergeben sich folgende Berechnungsgrundlagen:
| 28.000 Euro |
| 23.600 Euro |
| 5 Prozent |
| 1,8463 |
Formel zur Berechnung des Praxiswertes P
P = S + n (G – I x S) |
Berechnung laut Formel
P = 28.000 + 1,8463 x (23.600 – 5 Prozent x 28.000) |
P = 28.000 + 40.988 |
Praxiswert damit 68.988 Euro |
- Vorteil: Die Methode berücksichtigt den Ertragswert und den Substanzwert der Praxis in angemessener Weise.
- Nachteil: Die Berechnung ist entsprechend komplex und kann kaum ohne fachkundige Hilfe vorgenommen werden. Auch diese Methode hat den Nachteil, dass lediglich von der Vergangenheit „objektiviert“ aus dieser Sicht auf die Zukunft geschlossen wird. Eine echte Zukunftsorientierung kann nicht gegeben werden.
Die Ergebnisse im Vergleich
Modifizierte Ärztekammermethode
Ideeller Wert 12.350 bis 16.467 Euro + Substanzwert 28.000 Euro Gesamtwert 40.350 bis 44.467 Euro |
Umsatzgewichtungsmethode
Ideeller Wert 21.042 bis 28.056 Euro + Substanzwert 28.000 Euro Gesamtwert 49.042 bis 56.056 Euro |
Gewinngewichtungsmethode
Ideeller Wert 27.167 bis 54.333 Euro + Substanzwert 28.000 Euro Gesamtwert 55.167 bis 82.333 Euro |
Übergewinnverrentungsmethode
Ideeller Wert 40.988 Euro + Substanzwert 28.000 Euro Praxiswert 68.988 Euro |
Die Bandbreite des Praxiswertes liegt zwischen 40.350 und 82.333 Euro. Neben der Berechnung sind jedoch weitere Faktoren wie Lage / Attraktivität der Praxis und des Standorts, zuweisende Ärzte, Entwicklungschancen, Einkaufsmöglichkeiten, Patientenstruktur etc. von Bedeutung. Erst die Berücksichtigung aller Faktoren führt schlussendlich zu einer gerechten Preisfindung für beide Vertragsparteien. Die vorgestellten Bewertungsmethoden sollen Ihnen eine Grundlage für die rechnerische Analyse bei der Praxisbewertung geben. Gemeinsam mit einem versierten Praxisberater sollten Sie das Bewertungssystem natürlich individuell ausdifferenzieren.