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05.03.2015 · IWW-Abrufnummer 143966

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Kurzinfo vom 16.01.2015 – Nr. 1/2015


Kurzinformation betr. lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber; Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung durch den neuen Arbeitgeber bei Arbeitgeberwechsel

Vom 16. Januar 2015 (DB S. 218)

(FSen Berlin Kurzinformation Lohnsteuer Nr. 1/2015)

Im BMF-Schreiben vom 13. 4. 2012, BStBl. I S. 531 , wird zur Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber Stellung genommen.

Übernimmt im Falle des Arbeitgeberwechsels der neue Arbeitgeber die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vom bisherigen Arbeitgeber getragenen Studiengebühren an diesen zurückzuzahlen, führt dies nach bundeseinheitlichem Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder zu Arbeitslohn, da insoweit kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des neuen Arbeitgebers anzunehmen ist. Dies gilt sowohl bei sofortiger Übernahme des Rückzahlungsbetrags als auch bei Übernahme des Rückzahlungsbetrags durch den neuen Arbeitgeber im Darlehenswege (entsprechend BMF vom 13. 4. 2012, BStBl. I S. 531, Tz. 2.3).

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