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Referentenentwurf zum Angehörigen-Schmerzensgeld ist in Arbeit
| Ein Jahr nach der Germanwings-Katastrophe bereitet die Bundesregierung ein Gesetz für eine umfassendere Entschädigung von Unfallopfern vor. |
Einem «Spiegel»-Bericht zufolge sollen künftig auch Hinterbliebene Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Vorgesehen ist, dass nahe Angehörige wie Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner einen «immateriellen Schadenersatz» verlangen können. Ein solcher Anspruch besteht z.B. in den USA. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: Wir bereiten den Referentenentwurf zum Angehörigen-Schmerzensgeld vor, er ist aber noch nicht fertig.
Quelle: ID 43945926