01.03.2000 · Fachbeitrag · Haftungsverteilung
Mithaftung wegen überschrittener Autobahn-Richtgeschwindigkeit
| Eine Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h auf der Autobahn erhöht die Betriebsgefahr und kann zur Mithaftung für einen Unfall führen, der durch verbotswidriges Ausscheren eines vorangefahrenen Pkw verursacht wird (OLG Hamm, 10.1.2000, 6 U 191/99, DAR 2000, 218). (Abruf-Nr. 000775) |
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