Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht - mit dem Beginn des Straßenkarnevals an Weiberfastnacht trinken viele Menschen deutlich mehr Alkohol als üblich. Zum närrischen Treiben gehört für viele damit auch zeitversetzt der Kater. Um wieder nach Hause zu kommen, setzt sich so mancher Autofahrer dann ganz selbstverständlich auch verkatert hinters Steuer. Doch das macht die Straßen in den Karnevalshochburgen besonders gefährlich.
Hat der Verteidiger seine Verspätung gegenüber dem Gericht angekündigt und sich dabei auf ein unvorhersehbares Ereignis – beispielsweise einen Verkehrsstau – berufen, kann es geboten sein, auch über den an sich ...
Fast wöchentlich nehmen Fernbusbetreiber neue Städte und Strecken in den Fahrplan auf. Doch nicht überall ist die Infrastruktur mit dem Angebot gewachsen: In vielen Städten fahren die Busse nicht von einem zentralen ...
Nach Inkrafttreten von § 18 Abs. 1 PostG kann im Rahmen der Wahrung von Rechtsmittelfristen nicht mehr darauf vertraut werden, dass postalische Briefsendungen bereits vor den dort genannten Laufzeiten bei Gericht eingehen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann daher nicht gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer erwartet hat, dass sein zur Post gegebenes Rechtsmittel bereits am nächsten Werktag beim Gericht eintrifft.
Egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine Touchdisplays bedienen. Denn auch die Bedienung einer E-Zigarette beim Autofahren fällt unter das sog. „Handy-Verbot“ des § 23 Abs. 1a StVO.
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