15.02.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen
| Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 7.00 – 17.00 h“ und dem weiteren Schild „Vorsicht Kinder“ gilt auch an gesetzlichen Feiertagen. So entschied es das OLG Saarbrücken (26.6.18, Ss RS 13/2018 (28/18 OWi), Abruf-Nr. 206785 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig