· Nachricht · Unfallschadensregulierung
Beilackierung gemäß Gutachten erstattungsfähig
| Wenn der Sachverständige in seinem Schadengutachten die Beilackierung zur Vermeidung von Farbunterschieden als notwendig kalkuliert hat, gehören die Kosten dafür zum - auch fiktiv abgerechneten - Schadenersatz. Das hat das AG Stuttgart-Bad Cannstatt klargestellt. |
Die Beilackierung wird uns noch lange als Schadenposition beschäftigen, sie ist im Fokus vieler Versicherer. Das AG folgt den lesenswerten technischen Erläuterungen des Sachverständigen. Letztlich kommt es darauf aber jedenfalls bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur gar nicht an, weil der Geschädigte den Auftrag „reparieren, wie im Gutachten vorgesehen“ geben darf.
Quelle | AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 1.7.2015, 4 C 1052/14, Abruf-Nr. 145025, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Cappel, Rüsselsheim