10.05.2010 | Spenden
Spender wird insolvent: Kann der Insolvenzverwalter Spenden vom Verein zurückfordern?
von Rechtanwalt Michael Röcken und stud. jur. Lars Kitzmann, Bonn
Eine Spende ist vorteilhaft für alle Beteiligten: Der Spender kann die Spende steuerlich geltend machen und „verbucht“ einen Image-Gewinn. Der Spendenempfänger freut sich über die zusätzlichen Mittel. Aus diesem Grund nutzen viele Unternehmen Spenden, um Werbung zu machen und eine gute Sache zu unterstützen. Doch was passiert, wenn der Spender in die Insolvenz gerät? Muss der Verein Spendenbeträge in die Insolvenz-masse zurückzahlen?
Die rechtlichen Grundsätze
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Insolvenzordnung [InsO]). Dieser verschafft sich zunächst einen Überblick über die Vermögenssituation und die letzten Verfügungen des Schuldners.
Da das Insolvenzverfahren dazu dient, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, wird der Insolvenzverwalter versuchen, möglichst viel in die Insolvenzmasse zu bekommen.
Unentgeltliche Leistung kann vier Jahre zurück angefochten werden
Ein Instrument unter vielen ist § 134 InsO. Nach dieser Vorschrift kann eine „unentgeltliche Leistung“ angefochten werden, wenn sie nicht früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde. Die Anfechtung hat zur Folge, dass der erhaltene Betrag zurückgewährt werden muss.
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