· Fachbeitrag · Vereinsführung
Satzungsoptimierung: Die besten Empfehlungen für gemeinnützige Organisationen
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Das Recht des Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. So bestimmt es § 25 BGB . Nutzen Sie deshalb die Möglichkeiten zur Satzungsgestaltung, die das Vereinsrecht und die Rechtsprechung bieten und schneiden Sie Ihre Satzung auf die Bedürfnisse Ihres Vereins bestmöglich zu. Profitieren Sie von konkreten Vorschlägen für die Regelung von Mitgliederversammlungen und zur Besetzung und Vergütung des Vorstands. |
Satzungsvorschläge für die Mitgliederversammlung
Bei der Mitgliederversammlung (MV) handelt es sich um das oberste Organ des Vereins. Um hier eine wirksame Beschlussfassung erreichen zu können, ist es erforderlich, dass die Formalien (Form und Frist der Ladung, Bekanntgabe der Tagesordnung) eingehalten werden. Andernfalls sind die gefassten Beschlüsse anfechtbar oder sogar nichtig.
Bekanntgabe der Tagesordnung
Ein Beschluss in der MV ist nur gültig, wenn der zu fassende Beschluss zuvor den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB).
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