· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Der Verein als Tendenzbetrieb und die Folgen für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
von Michael Röcken, Rechtsanwalt, Bonn
| Vereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen beachten. Dazu zählt auch das Betriebsverfassungsgesetz. Es regelt, in welchen Fragen der Betriebsrat mitbestimmen darf. Für Tendenzbetriebe sieht das Betriebsverfassungsgesetz Ausnahmen vor. Hier sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt. Erfahren Sie, wann ein Verein ein solcher Tendenzbetrieb ist und mit welchen rechtlichen Konsequenzen das verbunden ist. |
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Tendenzbetriebs
§ 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, dass betriebsverfassungsrechtliche Regelungen auf bestimmte Unternehmen und Betriebe keine Anwendung finden. Das gilt für Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
- 1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
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