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Neue Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
| Der Bundesrat hat am 25.9.15 der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt: Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ kann jetzt in Kraft treten. |
Wann dies der Fall sein wird und wann die Formulare verbindlich zu benutzen sind, hängt vom Verkündungsdatum ab. Dies ist etwas kompliziert formuliert: Die Verordnung tritt in Kraft „am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats. Ab dem ersten Tag des siebenten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats ist das ... Formular verbindlich zu nutzen“.
Das bedeutet: Wird das Gesetz im Oktober verkündet, tritt es am 1.11.15 in Kraft. Es wäre dann ab dem 1.5.16 verbindlich zu nutzen.
Quelle: ID 43624700