01.10.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
So wird der Taschengeldanspruch gepfändet
| In VE 04, 153, haben wir berichtet, dass der BGH die bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs anerkannt und damit eine bisher streitige Frage gläubigerfreundlich beantwortet hat (19.3.04, IXa ZB 57/03, Abruf-Nr. 041681). Diese Entscheidung ist wie folgt umzusetzen: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig