· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Regierung plant kurzfristig wesentliche Änderungen in der bAV
| Schon während der parlamentarischen Sommerpause wird die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorlegen. Ein wesentliches Ziel ist, dass mehr Niedrigverdiener in den Genuss einer bAV kommen. Das hat die IHK für München und Bayern bekanntgegeben. WVM stellt Ihnen die Eckpunkte des Gesetzes vor. |
- 1. Mehr Geringverdiener in die bAV: Der Arbeitgeber soll künftig einen Förderbetrag erhalten, wenn er für einen niedrigverdienenden Arbeitnehmer Zahlungen in die bAV leistet. Über die Höhe der Gehaltsgrenze wird noch diskutiert. Im Gespräch ist eine monatliche Grenze von 1.500 bis 2.000 Euro. Die Förderung soll so aussehen, dass der Arbeitgeber, der einen Betrag von 200 bis 500 Euro in die bAV einzahlt, davon 30 % erstattet bekommt. Die Erstattung soll im Wege der Verrechnung über das Lohnsteuerabzugsverfahren geregelt werden. Eine Gehaltsumwandlung soll für diese Fälle nicht möglich sein. Vorgesehen ist, dass die Förderung neben einer möglichen Riester-Förderung erfolgen kann. Im Rahmen der Riester-Förderung soll eine Gehaltsumwandlung weiterhin möglich bleiben.
- 2. Höchstbetrag: § 3 Nr. 63 EStG soll dahingehend geändert werden, dass
- der bisherige Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sowie der zusätzliche Betrag von 1.800 Euro zusammengeführt werden,
- künftig 6,5 % von der Beitragsbemessungsgrenze vom Arbeitgeber in die bAV eingezahlt werden können.
Quelle: ID 44161431