Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem sog. Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) die Einführung einer Sonderregelung für PV-Anlagen gemeinnütziger Organisationen.
Immer mehr Menschen werden zu Influencern und lassen ihre Online-Community über YouTube, Instagram, TikTok oder twitch an ihrem Leben teilhaben. Bei der Versteuerung der Einnahmen aus der Tätigkeit tauchen immer ...
Ist es steuerlich möglich, dass ein Betrieb unentgeltlich übertragen wird und Zahlungen des bisherigen Betriebsinhabers nach Insolvenz des Betriebs und einer Privatinsolvenz des Übernehmers als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar sind? Die Antwort eines aktuellen Urteils des BFH lautet überraschenderweise „Ja“.
Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als ...
Weist die Buchführung eines Restaurants (hier: eines Buffet-Restaurants mit asiatischem Speiseangebot) mehrere gewichtige formelle und materielle Buchführungsmängel auf, die Anlass geben, die sachliche Richtigkeit ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
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Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann nach Auffassung des BFH auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verloren gegangen sind. Auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung ...