Nach dem Urteil des FG München (3.7.24, 4 K 2033/16) verstößt die Einordnung von Ausschüttungen eines US-Trusts als Schenkungen i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG weder gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 1 AEUV) noch gegen Art. 14 Abs. 1 GG. Dabei können die Ausschüttungen neben der Schenkungsteuer auch der Einkommensteuer unterliegen. Das FG hat nach dem Urteil des BFH vom 25.6.21 (II R 31/19, BStBl II 22, 497) im zweiten Rechtsgang entschieden.
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren finalisiert und an bestehende ...
In einem aktuellen Schreiben beschäftigt sich das BMF mit der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (BMF 7.10.
Durch die Verkürzung der Vorlagepflicht sowie die erweiterten Mitwirkungspflichten rückt die zeitnahe Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation stärker in den Vordergrund. Wie nachfolgender Beitrag zeigt, ist es ratsam, die damit verbundenen (Daten-)Prozesse näher zu beleuchten und mit Blick auf ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) klare und eindeutige Verantwortlichkeiten zu definieren. Darüber hinaus wird anhand eines Beispiels erläutert, wie Informationen, die für die Erstellung der ...
Nachfolgend werden fünf weitere Betriebsprüfungsfälle aus Sicht der
Finanzverwaltung sowie der Beraterschaft näher beleuchtet, um kritische Aspekte und mögliche Stellschrauben herauszustellen (zu den letzten fünf ...
Für im Inland und in EU-/EWR-Staaten belegene Mietwohngrundstücke sieht § 13d ErbStG einen Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % des gemeinen Werts vor. Diese Begünstigung gilt nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr.
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Das FG Hamburg hat sich mit Fragen zur Pauschalbesteuerung gemäß
§ 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds befasst. Arbeitgeberbeiträge zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen danach keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar (FG Hamburg 14.3.24, 6 K 109/20, BB 24, 1685; Revision BFH VI R 13/24).