Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten. Stets müssen sie im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht auf dem Laufenden sein. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe „Recht und Steuern in Stiftungen“. Im Webinar am 27.11.2024 erläutert Ihnen Rechtsanwältin Tina Bieniek alles rund um die Familienstiftung. Dabei geht es um die Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke .
Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, wie zunehmend schwierig die Bearbeitung von Stiftungserrichtungen, Satzungsänderungen und sonstigen Anfragen bei den Stiftungsbehörden für die Anfragenden ...
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus als Subunternehmer in den Räumen eines anderen Krankenhauses sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt jedenfalls im Fall, in dem nach dem ...
Erbschaften mit Immobilienvermögen gewinnen für Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Die Motive, eine Stiftung als Erbin einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen insbesondere Kinderlosigkeit ...
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren ...
Der Freistaat Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative das ehrenamtliche Engagement stärken und für weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bei ehrenamtlich organisierten ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
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Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige nur, wenn ihre Vergütung 840 Euro jährlich nicht übersteigt.