· Bürokratieabbau
Ab 2021 geplant: „Gelber Zettel“ (AU) wird digital, Kleinunternehmergrenze steigt auf 22.000 Euro
| 77 Millionen Krankschreibungen sind 2017 ausgestellt worden ‒ das ist die Rechtfertigung, warum der Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium die Abschaffung der AU-Bescheinigung auf Papier fordert. Ab 2021 sollen nunmehr nicht nur Ärzte die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkassen zustellen müssen. Jetzt sollen die Krankenkassen die Meldung auch an den Arbeitgeber automatisiert senden. Darauf hat sich nach dem Entwurf auch das Bundeskabinett verständigt.|
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eigentlich kam die Idee von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der hat die Neuregelung auf den Weg gebracht, dass Ärzte ab 2021 die Krankenkassen über die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten informieren müssen. Mit den im Koalitionsvertrag vorgesehenen weiteren Bürokratieabbauvorhaben dreht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Idee nun weiter: Ab 01.01.2021 sollen Krankenkassen die Arbeitgeber über Krankschreibungen auf Abruf informieren. Fixiert ist das im Entwurf des Dritten Bürokratieentlasungsgesetzes (BEK III).
Diese zwei weiteren Bausteine arbeitet der Entwurf heraus:
- Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen,
- Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe
Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen
Wie bekannt, darf die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung die Einsicht in die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Steuerdaten sowie die Nutzung dieses Datenverarbeitungssystems verlangen.
Dabei kann der Fiskus die maschinelle Auswertung dieser Daten oder einen Datenträger verlangen. Diese Zugriffsrechte bedeuten hohe Bürokratielasten für Unternehmen. Denn die Datenverarbeitungssysteme müssen über zehn Jahre (Aufbewahrungsfrist) lesbar sein.
Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung, einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.
Beachten Sie | Dies gilt für Systemwechsel und Auslagerungen, die nach dem 31.12.2013 erfolgt sind. Damit sollen auch Anreize für die Finanzverwaltung geschaffen werden, Betriebsprüfungen zeitnah anzugehen.
Digitaler Meldeschein im Beherbergungsgewerbe
Wer in einem Hotel übernachtet, muss einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Für diese Meldescheine haben Hoteliers eine Aufbewahrungspflicht von einem Jahr. 150 Millionen Meldescheine fallen, dem Gesetzesentwurf zufolge, jährlich in der Hotellerie an.
Die Lösung soll ein digitales Meldeverfahren sein. Die Kunden-Unterschrift soll „in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie zur ,Starken Kundenauthentifizierung‘ oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises“ erfolgen. Das Verfahren soll nicht zur Pflicht werden, aber als Alternative zum Papier-Verfahren bereitstehen.
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Nach Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen zudem diese Statistik-Gesetze vereinfacht werden:
- Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe:
- Monatsbericht im Bauhauptgewerbe,
- Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern sowie
- Statistik über den Material- und Wareneingang
- Insolvenzstatistikgesetz
(JT)
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