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24.11.2020 · Mitarbeitermotivation

Mitarbeiter bewirten und die Kosten von der Steuer absetzen

Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

| In vielen Zahnarztpraxen stehen kleine Gesten und Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter auf der Tagesordnung. So werden diesen oftmals Getränke und kleinere Leckereien kostenlos zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden sie manchmal zu einem Essen eingeladen – beispielsweise anlässlich eines Praxisjubiläums oder einer sonstigen Praxisfeier. Wann und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, erläutert ZP. Ebenfalls wird der Frage nachgegangen, ob sich hierdurch bei den Mitarbeitern steuerpflichtiger Arbeitslohn ergibt. |

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