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20.01.2022 · Sonderzahlungen

Steuerfreie Corona-Prämie bis März 2022 möglich – verhindern Sie arbeitsrechtliche Fallstricke!

Bild: ©Joachim Wendler - stock.adobe.com

| Zahnärzte können die steuerfreie „Corona-Prämie“ bis 31.03.2022 anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Urlaubsgelds auszahlen. Dabei ist insbesondere die „Zusätzlichkeit“ zu beachten. Der Beitrag erläutert, worauf es bei der Auszahlung ankommt und wann Sie die Corona-Prämie nutzen können. |

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