· Bundesrat | Neue Gesetze
Seit 1. August 2019: Höhere Zuschüsse für Ausbildung (Beihilfe, Ausbildungsgeld, Flüchtlinge)
| Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen zum 01.08.2019. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gebilligt. Die Förderung wird damit an die neuen BAföG-Bedarfssätze angeglichen. Ein weiteres beschlossenes Gesetz fördert auch Ausländer bei Integrations- und Sprachkursen sowie bei der Berufsausbildung. |
Wer bekommt die Zuschüsse?
Die Zuschüsse gelten
- nur für Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen und
- für Menschen mit Behinderung.
Die Unterstützung erhöht sich nach dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
- zum 01.08.2019 um fünf Prozent und
- zum 01.08.2020 nochmal um zwei Prozent.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Ausschlusskriterien zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) lesen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Gesetz orientiert sich der Gesetzgeber an den Bedarfssätzen und Freibeträgen der neuen BAföG-Sätze (26. BAföGÄndG), die am 15.07.2019 veröffentlicht wurden.
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Schon am 07.06.2019 war die BAföG-Reform beschlossen worden. Danach steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent:
Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstsatz enthaltene Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro.
Höhere Freibeträge und Erleichterungen bei Rückzahlung
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Beachten Sie | Ab 2020 soll auch eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG, Abruf-Nr. 209213) beschlossen. Mehr dazu hier.
Gleichstellung von Schülern, Azubis und Studenten
Die Zahl der Bedarfssätze reduziert sich von derzeit 24 auf 14. Auch die Zahl der einheitlichen Pauschalen für die Unterkunftskosten sinkt. Damit wird die Bedarfssatzstruktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen ‒ man unterscheidet nicht mehr nach Alter und Familienstand der Auszubildenden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ausgebildet werden, erhalten künftig statt 80 Euro jetzt 117 Euro. Die Steigerung entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.
Der Grundbetrag wird in Werkstätten in vier Stufen angepasst:
- 80 Euro ab 1. August 2019,
- 89 Euro ab 1. Januar 2020,
- 99 Euro ab 1. Januar 2021,
- 109 Euro ab 1. Januar 2022.
In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1. Januar 2023 ist dann der Betrag von 119 Euro monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1. August 2020 vorgesehen ist.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das der Bundesrat ebenfalls mit Wirkung zum 01.08.2019 beschlossen hat, fördert der Staat Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse sowie Ausbildungen.
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(JT)