15.09.2017 · Downloads allgemein · Ausbildungsfähigkeit
Eingliederungszuschuss auch für Flüchtlinge: Die Details in einer Broschüre
Hier die amtliche Auskunft zum so genannten "Eingliederungszuschuss": Danach können Sie die Förderung für schwer vermittelbare Personen beantragen. Dazu zählen auch Flüchtlinge (das steht leider nicht drin). Die Förderung beläuft sich in der Regel auf bis zu 50 Prozent, in Ausnahmen bis zu 70 Prozent des zu zahlenden Arbeitsentgelts. Die PDF-Datei können Sie unter dem Link unten herunterladen.
Quelle: 44891852