· Gesetzgebung
Bundeskabinett beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Handwerksberufe
| Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe wieder einzuführen. Die Regierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Handwerksordnung verabschiedet. |
Nach dem Gesetz sollen zwölf Handwerksberufe (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer) wieder zulassungspflichtig werden. D. h., der Betrieb eines solchen Handwerks ist nur zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen, also i. d. R. die Meisterprüfung absolviert hat. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Nach Ansicht von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, setze die Bundesregierung mit dieser Maßnahme den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk.