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Stabilisierungsfonds für die deutsche Wirtschaft wird reduziert ‒ aber bis Juni 2022 verlängert

Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

| Mit einer Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes kann der Bund seine Unterstützungen bis 30.06.2022 fortführen. Vorgesehen ist, dass der Staat bestimmten Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Not sind, finanziell unter die Arme greifen kann. Ursprünglich galt die Befristung bis 31.12.2021.

Reduzierte Kreditermächtigungen und reduzierte Garantien

Im Zuge der beschlossenen Verlängerung der Befristung werden sowohl der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro als auch die Kreditermächtigung für solche Maßnahmen von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert. Begründet wird dies in der Vorlage mit der „zeitlich begrenzten Verlängerung bis zum 30. Juni 2022“.

 

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds fällt unter das Beihilferecht der Europäischen Union. Wie es in der Vorlage heißt, hat die Europäische Kommission am 18.11.2021 beschlossen, „den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19 bis zum 30.06.2022 zu verlängern“. Diese Fristverlängerung wird mit dem beschlossenen Gesetz genutzt. Laut Entwurf ist für die weitere Gewährung von Beihilfen über den 31.12.2021 hinaus zudem die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch die Kommission erforderlich.

 

Hintergrund: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der gezielten Unterstützung von Unternehmen, „deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“, wie es in der Vorlage heißt. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten erhalten. Zudem kann aus dem Fonds die direkte Rekapitalisierung von Unternehmen finanziert werden.

 

Quelle | Mitteilung des Bundestags, 16.12.2021

Quelle: ID 47904350