Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Berufskrankheiten

Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt

Bild: © cirquedesprit - stock.adobe.com

| Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Berufskrankheiten-Liste um zwei Krankheiten ergänzt worden ‒ die Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen. Die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wurde um die beiden Erkrankungen ergänzt. |

 

Voraussetzungen für die Hüftarthrose als Berufkrankheit

Die Hüftgelenksarthrose wird unter der Berufskrankheiten-Nummer 2116 geführt. Sie kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn

  • das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ im Sinne der wissenschaftlichen Begründung erfüllt,
  • die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gehandhabt hat und
  • das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last mindestens 9.500 Tonnen beträgt.

 

Voraussetzungen für die Lungenkrebs durch Passivrauch als Berufkrankheit

Lungenkrebs durch Passivrauch wird unter der Berufskrankheiten-Nummer 4116 geführt. Die Anerkennung als Berufskrankheit kann erfolgen, wenn

  • das Krankheitsbild die Diagnose „Lungenkrebs“ erfüllt,
  • die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war (Passivrauchexposition) und
  • die erkrankte Person selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat.

 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufkrankheit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist in einer Pressemitteilung aus dem Juli 2021 auf die Maßnahmen der DGUV im Falle einer festgestellten Berufskrankheit hin: „Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotz qualifizierter Rehabilitation schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhalten Versicherte eine Rente.“

 

 

(Ke)

 

Quelle

  • Pressemitteilung der DGUV: Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt
Quelle: ID 47578907