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· Bundesgesundheitsministerium

Impflicht: Ungeimpfte können im Gesundheitswesen weiterarbeiten ‒ bis das Amt entscheidet

Bild: © highwaystarz - stock.adobe.com

| Auch wenn die „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ am 16.03.2022 wirksam wird, können nicht geimpfte Mitarbeiter solange in Einrichtungen des Gesundheitswesens weiterbeschäftigt werden, bis eine Behördenentscheidung vorliegt. Das berichtet das Portal „ Business Insider “ und beruft sich auf Auskünfte des Bundesgesundheitsministeriums. |

 

„Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden“, zitiert das Portal einen Ministeriumssprecher. Die Umstände eines jeden Einzelfall müssten vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft werden. Erst danach würde „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“ entschieden.

 

Hintergrund

Ab 16. März müssen Personen in Pflege- und medizinischen Berufen vollständig geimpft oder genesen sein. Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen die Impfung.

 

 

Gesundheitsämter: Impfpflicht-Kontrolle wird schwierig

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, dass die Gesundheitsämter in NRW erwarten, dass bei geschätzt fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliegen wird. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, zitiert das Netzwerk die Rheinische Post in Düsseldorf.

Dänemarkt schafft Corona-Beschränkungen ab

Indes geht aus weiteren Medienberichten hervor, dass Dänemark trotz hoher Infektionszahlen sich von allen Corona-Beschränkungen verabschiedet. Bis auf vereinzelte Einreiseregeln gebe es nach Agenturangaben keine Einschränkungen mehr. Sogar der Mund-Nasen-Schutz sei gefallen.

 

(JT)

 

Quellen |

Business Insider

RND

Bild.de

Quelle: ID 47968900