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BMF-Update: Überbrückungshilfen bis Jahresende verlängert; Restartprämie ausgelaufen
| Während es in vielen Branchen wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in manchen Wirtschaftsbereichen noch an. Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III Plus deshalb über den 30.09.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert. Dabei werden Förderbedingungen weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden. |
Details zur Verlängerung / Restart-Prämie ist ausgelaufen
Überbrückungshilfe III plus
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe für die Monate Juli, August und September: Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent sind weiterhin antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt weiterhin durch prüfende Dritte ‒ wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.
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Eigenkapitalzuschuss und Neustarthilfe Plus bleiben erhalten
Die Restart-Prämie, die in der Überbrückungshilfe III Plus für Juli, August, September 2021 galt (damit sollte der Übergang vom Lockdown zur Wiederöffnung erleichtert werden), hat ihren Zweck erfüllt, so das Bundesfinanzministerium. Sie ist deshalb im September ausgelaufen.
Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird auch verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Die Antragstellung kann über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
(JT)
Quelle | PM BMF, 08.09.2021