· Arbeitsunfähigkeit
Sonderregelung wegen Coronavirus: Telefonat mit Arzt für AU-Bescheinigung ausreichend
| Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können ab sofort auch nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung für bis zu sieben Tage bekommen. Diese Regelung gilt seit dem 09.03.2020 für zunächst vier Wochen. |
Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ausdrücklich nicht die Arztpraxen aufsuchen, teilt die KBV in einer Pressemitteilung mit. Auf diese Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband am 09.03.2020 verständigt. Die Regelung gelte für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, teilt die KBV mit.
|
(BK mit PM KBV)