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· Arbeitsunfähigkeit

Sonderregelung wegen Coronavirus: Telefonat mit Arzt für AU-Bescheinigung ausreichend

Bild: © blende11.photo - stock.adobe.com

| Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können ab sofort auch nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung für bis zu sieben Tage bekommen. Diese Regelung gilt seit dem 09.03.2020 für zunächst vier Wochen. |

Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ausdrücklich nicht die Arztpraxen aufsuchen, teilt die KBV in einer Pressemitteilung mit. Auf diese Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband am 09.03.2020 verständigt. Die Regelung gelte für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, teilt die KBV mit.

 

(BK mit PM KBV)

Quelle: ID 46403136