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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln ‒ telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als Reaktion auf das anhaltende Infektionsgeschehen einige Corona-Sonderreglungen verlängert, darunter auch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung durch Ärzte. Diese Sonderregelung gilt nun über den 31.03.2021 hinaus bis zum 30.06.2021. |
Somit können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
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(Ke)
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Quelle: ID 47306954