· Pandemie-Sonderregel
Telefonische Krankschreibung bleibt für Arbeitnehmer bis 31.03.2022 möglich
| Arbeitnehmer dürfen sich noch bis Ende März 2022 telefonisch für die Dauer von sieben Tagen krankschreiben lassen. Bestehen weiterhin Beschwerden, kannen diese Krankschreibung per Telefon einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Ausnahmeregel wurde am 02.12.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verlängert. |
Somit können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wie bisher telefonisch krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
In Krankenhäusern darf bei komplexen Behandlungen von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abgewichen werden. Zudem finden keine Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) vor Ort in den Krankenhäusern statt, um Kontakte und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
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(JT)
Quelle | G-BA PM, 02.12.2021 „Pandemie verlangt zu handeln“