· Coronakrise
Wenn Insolvenz droht ‒ Antragstellung und Checkliste „Insolvenzgeld für Arbeitnehmer“
| Noch entwickelt sich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland moderat. Mancher Experte erwartet infolge der Corona-Krise jedoch eine Welle von Firmenpleiten. Wenn Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen müssen, kann das Arbeitsamt einspringen ‒ mit Insolvenzgeld. Auch Kündigungen sind leichter möglich, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird. CE Chef easy liefert Tipps zur Antragstellung und dem Bezug von Insolvenzgeld. |
„Im Fall einer Insolvenz haben Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Insolvenzgeld“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gilt für die letzten drei Monate, bevor der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Konkret heißt das: Wenn ein Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, den Lohn zu zahlen, können die Arbeitnehmer noch drei Monate weiterarbeiten ‒ „ohne befürchten zu müssen, am Ende keine Bezahlung zu erhalten“, so Bredereck.
MERKE | Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. Nur in diesem Fall zahlt das Amt ‒ einmalig ‒ für die letzten drei Monate vor der Insolvenz. Die Insolvenz liegt vor, wenn
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Die maßgeblichen Entscheidungen trifft das zuständige Insolvenzgericht. Wurde vom Unternehmen selbst kein Insolvenzantrag gestellt, kann die Agentur für Arbeit ein Insolvenzereignis wegen vollständiger Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit feststellen.
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Quelle | § 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. |
Checkliste / Antragstellung Insolvenzgeld |
(Auszug BA) |
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Wie Insolvenzgeld von Arbeitnehmern zu beantragen ist, sehen Sie im Erklärvideo:
TIPP | Mit der Insolvenz werden die Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt. Der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter hat jedoch erleichterte Bedingungen, den Arbeitnehmern betriebsbedingt zu kündigen. |
Inwieweit betriebsbedingte Kündigungen angefochten werden können, hängt letztlich vom Insolvenzverwalter bzw. den anstehenden Sanierungsmaßnahmen ab. Im Zweifelsfall sollten Sie Abfindungen durchrechnen.
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Beachten Sie | Nicht bei jeder Betriebsstilllegung handelt es sich um eine Insolvenz. Bevor Arbeitnehmer sich auf Deals mit dem Arbeitgeber, auf einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Kündigung einlassen, sollten sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, wie groß das Risiko wirklich ist, dass der Arbeitgeber tatsächlich zahlungsunfähig wird.
„Es kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter die Geschäfte weiterführt“, so Bredereck. Womöglich gibt es Tochtergesellschaften, die gar nicht von der Insolvenz betroffen sind. Manchmal wird der Arbeitgeber auch von einem anderen Unternehmen übernommen, das dann verpflichtet ist, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Zwischenzeugnisse sollten erstellt werden
Wahrscheinlich werden die Mitarbeiter im Falll einer Insolvenz ein Zwischenzeugnis anfordern, sollte sich eine Insolvenz andeuten. Denn wenn der Insolvenzverwalter erst die Geschäfte übernimmt, wird die Realisierung eines brauchbaren Zeugnisses für die Mitarbeiter schwieriger.
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(JT - mit Material von BA / dpa/tmn)