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Überbrückungshilfe für KMU: So beantragen Berater Zuschüsse für ihre Mandanten

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| Mit der Überbrückungshilfe werden jetzt insgesamt 25 Mrd. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen ausgeschüttet. Im Online-Verfahren können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer die Hilfsgelder für ihre Unternehmer-Mandanten beantragen. Mit dem Antrag muss der Bedarf konkretisiert werden. Der Bund stellt jeweils Zuschüsse zu den Fixkosten bis 150.000 Euro pro Unternehmen bereit. Branchen, die noch stillgelegt sind, aber auch Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen weiter eingeschränkt bleibt, können profitieren. |

 

Die Überbrückungshilfe ist ein Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Das Besondere: Die Hilfsgelder sind keine Kredite, müssen also ‒ wie die bisher laufenden Soforthilfen ‒ nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.

 

Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die Bund und Länder geschlossen haben.

Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aller Branchen können über Ihre Berater einen Antrag stellen. Voraussetzung: Der Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Ansonsten können Sie vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds profitieren. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen.

 

Mittelständische Unternehmen können ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten die Überbrückungshilfe beantragen, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigt.

Umfang der Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

 

Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von ...

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50 Prozent und 70 Prozent,
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

 

Was sind förderfähige Fixkosten?

Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.

 

Für Personalaufwendungen von Mitarbeitern, die nicht in Kurzarbeit geschickt werden können, sind pauschal 10 Prozent der Fixkosten geltend zu machen. Reisebüros können zudem Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

 

Maximum der Überbrückungshilfe

Maximal drei Monate zahlt der Bund die Überbrückungshilfe bis zu 50.000 Euro pro Monat (= 150.000 Euro). Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

 

Beachten Sie | In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden. Versuchen Sie das bei der Antragstellung entsprechend nachzuweisen. Beachten Sie auch: Nur vom Unternehmen beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer dürfen die Anträge stellen! Die Kosten für den Einsatz dieser Berater können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden.

Antragstellung und Nachweise

Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer prüft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.

 

Sofern der beantragte Betrag der Überbrückungshilfe nicht höher als 15.000 Euro für drei Monate ist, kann der Berater eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung vornehmen.

 

Beachten Sie | Trotzdem sollten Sie als Unternehmer prüfen, ob sich die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers tatsächlich lohnt. Denn wenn Sie nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, könnten Sie auch auf den Beraterkosten sitzen bleiben, wenn Ihr Antrag negativ beschieden wird ‒ oder die Situation keine Antragstellung rechtfertigt!

 

Anträge sind auf der digitalen Antragsplattform zu stellen. Dazu ist ein Account zu registrieren und zu verifizieren. Für die Registrierung und Startaktivierung Ihres Accounts im Antragsportal gibt es zwei Optionen. Diese können Sie mit PIN-Brief oder dem Nutzerkonto-Bund (NKB) durchführen.

 

 

Auszahlung über die Länder

Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen.

Antrags- und Auszahlungsfrist

Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Verhältnis zu anderen Hilfen

Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.

 

 

Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

 

(JT Mit PM BMWi)

Quelle: ID 46717817