Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

14.11.2018 · Downloads allgemein · Mutterschutz

Richtlinie 92/85: Sicherheit und Gesundheitsschutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen

Opener

In Artikel 7 der Richtlinie 92/85 heißt es: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Arbeitnehmerinnen während ihrer Schwangerschaft und während eines von der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zuständigen einzelstaatlichen Behörde festzulegenden Zeitraums nach der Entbindung nicht zu Nachtarbeit verpflichtet werden." Notwendig ist dafür jedoch ein ärztliches Attest, in dem die entsprechende Notwendigkeit im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerin bestätigt wird.

Plus Diesen Plus-Inhalt kostenlos freischalten
Durch einmaliges Freischalten erhalten Sie kostenlosen Zugriff auf alle Plus-Inhalte.

Anmeldung Jetzt freischalten