· Koalitionsausschuss
Erweiterter Verlustrücktrag; 7 Prozent MwSt. bis Ende 2022 für Gastronomen; Coronazuschuss ...
| Der Koalitionsausschuss hat weitere Corona-Entlastungen für Unternehmen, Selbstständige und Familien beschlossen. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag können pandemiebedingte Verluste umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Des Weiteren gibt es die verminderte Mehrwertsteuer für Gastronomen bis Ende 2022 und einen Zuschuss für Familien. Und: Wer in gravierende finanzielle Not gerät, kann nunmehr bis Ende 2021 erleichtert Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen. |
Die Ergebnisse im Überblick
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.
Kinderbonus
Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30.06.2021 hinaus befristet bis zum 31.12.2022 (!) auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von zusätzlich 1 Mrd. Euro aufgelegt.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Der bisher bis Ende März befristete „erleichterte Zugang in die Grundsicherung“ wird bis zum 31.12.2021 verlängert ‒ analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.
Beachten Sie | Leistungen der Grundsicherung können infrage kommen, wenn ...
- sich Ihr Unternehmen in Kurzarbeit befindet und das Einkommen betroffener Mitarbeiter so gering ist, dass der Lebensunterhalt der Mitarbeiter oder deren Bedarfsgemeinschaft nicht mehr gesichert ist.
- Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer durch die Corona-Krise einen Großteil ihrer Aufträge bzw. Kundschaft verloren haben.
(JT)
Quelle | Beschlusspapier Koalitionsausschuss (CDU-Fraktion | 04.02.2021)