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Regierung setzt „Schutzschild für Unternehmen“ sofort in Kraft ‒ Die Details im Überblick

Bild: © thodonal - stock.adobe.com

| Die Bundesregierung hat ein Schutzschild gegen wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus inkraft gesetzt. Firmen und Betriebe sollen damit ihre Liquidität sichern können. CE Chef easy erläutert die Details zum vereinfachten Kurzarbeitergeld, steuerlichen und anderen Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Arbeitsschutz und Handelsbeschränkungen. Das Maßnahmenpaket entstand in Kooperation des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums. |

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Folgende Maßnahmen haben das Finanz- und das Wirtschaftsministerium des Bundes gemeinsam auf den Weg gebracht:

 

Das Kurzarbeitergeld wird flexibler

  • Unternehmen können Kurzarbeitergeld mit Bundesratsbeschluss vom 13.03.2020 vereinfacht und nach heutigen Informationen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch rückwirkend zum 01.03.2020 erhalten:

    • Zahlung des Kurzarbeitsgeldes bereits dann, wenn auch nur 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffenen sind.
    • Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
    • Kurzarbeitergeld wird auch für Leiharbeitnehmer gezahlt.
    • Sozialversicherungsbeiträge werden durch das Arbeitsamt übernommen.

 

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld greifen (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).

 

Tipp | Stellen Sie im Zweifel schnell einen Antrag beim Arbeitsamt oder nutzen Sie die Service-Hotline: 0800 4555520. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft dann das Amt.

 

 

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

 

  • Steuerstundungen werden möglich, wenn die Steuerzahlung eine erhebliche Härte darstellt. Durch das Hinauszögern des Zeitpunkts der Steuerzahlung bleibt der Unternehmer in der Krise liquide.

 

  • Steuervorauszahlungen können leichter angepasst werden: Wenn die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als erwartet sein werden, können die Vorauszahlungen herabgesetzt werden.

 

  • Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) oder Säumniszuschläge wird es bis zum 31.12.2020 nicht geben, solange der Schuldner einer nachweislich von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Bei Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden.

 

  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.

 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Scholz (SPD) arbeiten zudem mit der Europäischen Kommission an einer „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Unterstützung für Unternehmen im Detail

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

 

Kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen

Hierfür sind KfW- und ERP-Kredite über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.

 

Weiterführende Hinweise

  • KfW-Hotline für gewerbliche Kredite: 0800 5399001

 

  • ERP-Gründerkredit Startgeld ‒ Betriebsmittelförderung

Zielgruppe:

Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen

Höchstbetrag:

maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf maximal 100.000 Euro)

Laufzeit:

maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren

Sicherheiten:

Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank

  

 

Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren bestehen

Auch hier sind KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.

 

 

  • KfW-Unternehmerkredit ‒ Betriebsmittelfinanzierung

Zielgruppe:

Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt

Höchstbetrag:

25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung

Laufzeit:

a) bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro, max. Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro)

Höchstbetrag: 5 Millionen Euro

50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich

b) bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr

Sicherheiten:

Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich

 

Bürgschaften

Auch Ihre Hausbank kann auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Aber: Für Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es keine Bürgschaften!

 

Landesförderinstitute

Auch auf Betriebsmittelfinanzierungen über ERP- / KfW-Darlehen können Sie über die Landesförderinstitute zinsgünstig zugreifen.

 

Weiterführender Link

 

Zuständigkeiten bei Bürgschaften/Förderungen:

  • bis unter 20 Mio. Euro ‒ Bürgschaftsbanken der Länder

 

Ab 20 Mio. Euro beteiligt sich der Bund im Verhältnis 50 : 50 in strukturschwachen Regionen. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.

 

Tipp | Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann über die Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Handelsbeschränkungen

Es gilt ein Exportverbot seit 04.03.2020 für medizinische Schutzausrüstung (BAnz AT 04.03.2020 B1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für die Genehmigung von Ausnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

 

Weiterführender Link / Hinweise:

  • Telefon-Hotline 06196 908-1444

Wer informiert zum Gesundheits- und Arbeitsschutz?

  • Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein: Risikobewertung des RKI

 

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht Hygienetipps, Informationen zur Sicherheit importierter Waren und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): BZgA Website.

 

  • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zum Umgang mit dem Coronavirus aus Sicht des Arbeitsschutzes: Informationen der BAuA.

Messen im In- und Ausland:

Recherchieren Sie über die Datenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft oder wenden Sie sich an die jeweiligen Durchführungsgesellschaften.

 

Messen in China: siehe Wechat-Kanal „EPzhanhui“ (auf Chinesisch).

 

Rücktritt von geförderten Messebeteiligungen

Für Aussteller sind Fragen des Rücktritts von einer Beteiligung und Folgen einer Absage abschließend in den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland“ (ATB) geregelt.

 

Danach besteht ein gesondertes Rücktrittsrecht, eine etwaige Kostenbeteiligung der Aussteller ist in der Regel gedeckelt auf 20 Prozent des Beteiligungspreises, höchstens jedoch 500 Euro. Aussteller werden gebeten, vor Ausübung des Rücktrittsrechts Kontakt mit der jeweiligen Durchführungsgesellschaft aufzunehmen.

 

Hilfen für Unternehmen, die unabhängig von einer Bundesbeteiligung an einer Messe teilnehmen, ihre Teilnahme aber wegen Ausfall der Veranstaltung, logistischen, arbeits- oder gesundheitsrechtlichen Probleme absagen müssen, sind aktuell nicht vorgesehen.

 

Weiterführende Hinweise

  • Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: 030 18615 1515 (Mo‒ Fr 9:00 bis 17:00 Uhr)
  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: 030 346465100 (Mo ‒ Do 8:00 bis 18:00 Uhr / Fr 8:00 bis 12:00 Uhr)
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld: Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20

 

(JT mit Informationen des BMWi)

Quelle: ID 46411815